Der Gesetzgeber verlegt Stückweise den Stichtag für die Einschulung. Eine Vorverlegung des Einschulungsstichtages hat zur Konsequenz, dass Kinder, die das sechste Lebensjahr erst nach diesem neuen Stichtag vollenden, nicht mehr schulpflichtig werden. Sie können also weiterhin die Kita besuchen.
Bei einer Vorverlegung des Einschulungsstichtages in einem Schritt vom 30. September auf den 30. Juni würde diese Rechtsänderung also alle Kinder betreffen, die in den Monaten Juli, August und September das 6. Lebensjahr vollenden. Die nach einer solchen Neuregelung nicht mehr schulpflichtigen Kinder sollen aber dennoch von den Eltern an der Grundschule angemeldet werden können. Dadurch wird dann die Schulpflicht ausgelöst. Sie müssten aber nicht mehr angemeldet werden, weil das Schulgesetz für sie noch keine Schulpflicht vorsieht. Aus diesem Grund ist auch nicht absehbar, wie viele Kinder durch eine solche Neuregelung zukünftig zusätzlich die Kitas besuchen würden, denn es lässt sich nicht vorhersehen, wie viele Eltern von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Schulpflicht durch eine Anmeldung an der Grundschule auszulösen.
zum Schuljahr 2020/2021 auf den 31. August
zum Schuljahr 2021/2022 auf den 31. Juli und
zum Schuljahr 2022/2023 auf den 30. Juni
Eltern, die ihr Kind in die Markus-Schule anmelden wollen, müssen zuerst die Anmeldeszenarien der öffentliche Schule durchlaufen. Ein beabsichtigter Wechsel in die Markus-Schule muss nicht berichtet werden. Anschließend besuchen die Kinder den Anwärtertag der Markus-Schule. Nach positivem Bescheid von unserer Seite, bekommen Sie eine Aufnahmebestätigung. Diese geben Sie formlos in der öffentlichen Schule ab.